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Sehen

Im Förderschwerpunkt Sehen werden sehbehinderte Schülerinnen und Schüler gefördert, deren Sehvermögen in der Regel auf ein Drittel bis ein Zwanzigstel der Norm reduziert ist oder deren Lernmöglichkeiten aufgrund einer Verarbeitungsstörung der visuellen Reize beeinträchtigt sind und die aus diesen Gründen besonderer Hilfen bedürfen, sowie blinde Schülerinnen und Schüler, die über kein Sehvermögen verfügen oder darin so stark beeinträchtigt sind, dass sie sich auch nach optischer Korrektur in ihren Lebensbezügen wie blinde Menschen verhalten.