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Inklusiver Unterricht

Schülerinnen und Schüler, mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, können auf Wunsch ihrer Eltern und unter Berücksichtigung der erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen, an der allgemeinen Schule beschult werden.

Je nach Förderbedarf entscheidet sich, ob Schülerinnen und Schüler lernzielgleich unterrichtet werden oder nicht. Der inklusive Unterricht orientiert sich an der gemeinsamen Erziehung und dem gemeinsamen Lernen aller Schülerinnen und Schüler.

Bei der Gestaltung des inklusiven Unterrichts wird darauf geachtet, dass er den Begabungen und den Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schule in gleicher Weise gerecht wird, ihre aktive Teilhabe fördert und niemand diskriminiert wird. Ziel ist, den Unterricht so zu gestalten, dass es Schülerinnen und Schülern möglich wird, bei gemeinsamen Lernerfahrungen in unterschiedlicher Breite und Tiefe an Unterrichtsgegenständen und Aufgaben zu arbeiten, die auf den Erwerb der für den Bildungsgang formulierten Kompetenzen zielen.